Armin Schwarz

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der

Armin Schwarz Driving Experience

Schmitte 15 | A-6633 Biberwier
Austria

Stand: 20.01.2026

1.1

Die Armin Schwarz Driving Experience (im Folgenden „Agentur“) bietet verschiedene Dienstleistungen rund um die Organisation, Ausrichtung und Durchführung von Rallyesport-Veranstaltungen, Incentives und anderen Fahrevents an. Die Agentur erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Teilnehmer/Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2

Zusätzlich sind diese AGBs jederzeit frei abrufbar und können von Ihnen in wiedergabefähiger Form gespeichert und ausgedruckt werden.

1.3

Teilnehmer/Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer iSd § 1 KSchG, soweit nicht ausdrücklich einzelne Klauseln ausschließlich für Unternehmer oder Verbraucher gelten.

1.4

Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Teilnehmer/Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.

1.5

Allfällige Geschäftsbedingungen des Teilnehmers/Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Teilnehmers/Kunden widerspricht die Agentur ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Teilnehmers/Kunden durch die Agentur bedarf es nicht.

1.6

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht.

1.7

Abweichende AGB des Teilnehmers/Kunden werden ausdrücklich ausgeschlossen, auch bei Kenntnis.

1.8

Für Unternehmer gilt: Sind Ihnen diese AGB nicht mit dem Angebot zugegangen oder wurden sie Ihnen nicht bei anderer Gegebenheit übergeben, so finden diese AGB gleichwohl Anwendung, wenn Sie diese aus einer früheren Geschäftsverbindung kannten oder kennen mussten.

1.9

Für Unternehmer gilt: Ergeben sich Vertragslücken, so verpflichten sich die Vertragsteile, eine Regelung zu treffen, die im wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt; sollte eine einvernehmliche Regelung nicht zustande kommen, gilt eine solche Bestimmung als vereinbart, die der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.

2.1

Unsere Angebote und Mitteilungen – auch auf Ihre Anfrage hin – sind in allen Bestandteilen freibleibend und unverbindlich, wenn und insoweit sie nicht ausdrücklich als bindend für einen bestimmten Zeitraum angegeben werden. Kostenvoranschläge sind in jeder Hinsicht unverbindlich, sofern von uns im Kostenvoranschlag nicht ausdrücklich schriftlich die Verbindlichkeit des Kostenvoranschlags erklärt wird.

2.2

Alle Angebote und Aktionen in Werbemitteln und auf der Webseite gelten nur, solange der Vorrat reicht. Irrtümer, Druck- und Satzfehler bleiben vorbehalten.

2.3

Wir schließen Verträge nur mit unbeschränkt geschäftsfähigen, natürlichen Personen ab, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Evtl. Ausnahmen müssen vor der Buchung mit der Agentur abgestimmt und von der Agentur zugestimmt werden. Ein Erziehungsberechtigter muss in diesem Falle die Haftung für den Teilnehmer/Kunden übernehmen und dies schriftlich durch einen Haftungsverzicht garantieren.

2.4

Mit dem Auftrag erklären Sie verbindlich Ihr Vertragsanbot.

2.5

Unsere etwaige Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme des Auftrages dar, sondern dokumentiert lediglich, dass der Auftrag bei uns eingegangen ist. Wir prüfen anschließend die Verfügbarkeit. Die Zugangsbestätigung stellt nur dann eine Annahmeerklärung dar, wenn wir dies ausdrücklich darin bestätigen.

2.6

Die Agentur ist berechtigt, das in dem Auftrag liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen anzunehmen.

2.7

Der Agentur steht es frei, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Agentur behält sich die Art der Durchführung des Auftrags vor und nimmt den Auftrag erst durch gesonderte Auftragsbestätigung per E-Mail, spätestens jedoch mit dem Beginn der Erbringung der Dienstleistung an. Ein Vertrag kommt jedenfalls erst mit der Annahme Ihres Auftrages durch die Agentur zustande.

3.1

Die Agentur übernimmt für die Teilnehmer/Kunden-Shuttle-Transporte nur nach individueller Absprache.

3.2

Der Leistungsumfang der Agentur bestimmt sich nach der schriftlichen Auftragsbestätigung.

3.3

Bei Fahrsicherheitstrainings und Rallye-Coachings besteht die Leistung der Agentur insbesondere aus theoretischen und praktischen Schulungen, der Nutzung der von der Agentur bereitgestellten Fahrzeuge sowie Instruktionen und Organisation.

3.4

Bei Classic-Rallyes und Fahrzeugausfahrten umfasst die Leistung der Agentur insbesondere die Planung und Festlegung der Route, die Erstellung und Überwachung des Zeitplans und die Betreuung der Gesamtveranstaltung sowie weitere Leistungen gemäß einem von der Agentur individuell erstellten Angebot.

3.5

Bei Incentives und Firmenevents umfasst die Leistung der Agentur insbesondere die Konzeption, Organisation und Durchführung.

3.6

Bei Fahrzeugvermietung umfasst die Leistung der Agentur die zeitlich begrenzte Überlassung von Rallye- und Eventfahrzeugen.

3.7

Sämtliche Fahrzeuge der Agentur für das Rallye- und Wintertraining sind mit Spikereifen ausgerüstet. Die Länge und Anzahl der Spikes behält sich die Agentur vor.

3.8

Der Teilnehmer/Kunde ist verpflichtet, jeglichen Weisungen der Instruktoren und des Organisationspersonals nachzukommen. Der Teilnehmer versichert, dass er an keiner die Fahrtauglichkeit beeinträchtigenden Krankheit leidet und die erforderliche körperliche Leistungsfähigkeit besitzt.

3.9

Die Teilnehmer/Kunden verpflichten sich, während des Fahrtrainings/der Veranstaltung absolut keinen Alkohol und keine Drogen zu sich zu nehmen. Die Einnahme von Medikamenten ist nur erlaubt, sofern diese die Fahrtauglichkeit und die körperliche Leistungsfähigkeit nicht beeinträchtigen. Die Agentur ist berechtigt, Teilnehmer aufzufordern, einem Alkoholtest nachzukommen, sofern der Eindruck eines Alkoholeinflusses besteht. Fällt ein durchgeführter Alkoholtest positiv aus, ist die Agentur berechtigt, dem Teilnehmer die Teilnahme an der Veranstaltung zu untersagen.

3.10

Ausländische Teilnehmer: Teilnehmer aus Nicht-EU-Staaten sind für das Einhalten der gültigen Visa-, Pass-, Zoll-, Fahrerlaubnis- und Gesundheitsvorschriften im vollen Umfang selbst verantwortlich.

3.11

Die Teilnehmer/Kunden sind verpflichtet, sich genaustens an die Weisungen und Instruktionen der Agentur und ihrer Instruktoren und Verrichtungsgehilfen zu halten. Handelt ein Teilnehmer/Kunde dieser Pflicht zuwider, ist die Agentur nach einer Abmahnung berechtigt, ihn mit sofortiger Wirkung von der weiteren Teilnahme am Fahrtraining auszuschließen. In diesem Fall hat der Teilnehmer/Kunde keinen Anspruch auf volle oder anteilige Rückzahlung der Teilnehmergebühr.

4.1

Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

4.2

Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen der Teilnehmer/Kunden. Die Agentur wird diese Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass sie über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.

4.3

In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Teilnehmer/Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Stornierung von Teilnehmern/Kunden durch die Agentur aus wichtigem Grund.

4.4

Weiters ist die Agentur bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern der Agentur, schad- und klaglos zu stellen.

5.1

Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Agentur schriftlich zu bestätigen.

5.2

Verzögert sich die Leistung der Agentur aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z. B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare (z. B. Warmwetterperioden), mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Wochen andauern, sind der Kunde und die Agentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

5.3

Befindet sich die Agentur in Verzug, so kann der Teilnehmer/Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Agentur schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche der Teilnehmer/Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

6.1

Mangels besonderer Vereinbarung gelten sämtliche unserer Preise in EURO und sind sämtliche Zahlungen an die Agentur ausschließlich in EURO zu leisten.

6.2

Alle Preise sind Nettopreise und werden zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer gestellt. Die Rechnung wird durch Armin Schwarz Driving Experience ausgestellt.

6.3

Die Buchung gilt erst als bestätigt, wenn 50 % der gesamten Teilnahmegebühr als Anzahlung auf dem Konto der Agentur eingegangen sind.

6.4

Die Restzahlung in Höhe von 50 % ist bis spätestens 8 Kalenderwochen vor Beginn der Veranstaltung auf das Konto der Agentur zu überweisen.

6.5

Die Teilnehmergebühr ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher separat und schriftlich vereinbarter Barauslagen und sonstiger Aufwendungen.

6.6

Im Falle des Zahlungsverzuges der Teilnehmer/Kunden von mehr als 14 Tagen kann die Agentur sämtliche im Rahmen der mit dem Teilnehmer/Kunden abgeschlossenen und zu erbringenden Leistungen an einen anderen Teilnehmer/Kunden verkaufen.
(Dem Teilnehmer/Kunden entfällt der Anspruch auf die Teilnahme am gebuchten Training.)

6.7

Die Agentur ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Teilnehmers/Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Agentur berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine abweichende Widmung der Zahlung ist unwirksam.

7.1

Bei einer Stornierung der Teilnehmer/Kunden bis 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung beträgt die Stornogebühr 50 % der vereinbarten Teilnahmegebühr.

7.2

Bei einer Stornierung der Teilnehmer/Kunden zwischen 8 Wochen und 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung beträgt die Stornogebühr 85 % der vereinbarten Teilnahmegebühr.

7.3

Bei einer Stornierung der Teilnehmer/Kunden weniger als 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung beträgt die Stornogebühr 100 % der vereinbarten Teilnahmegebühr.

7.4

Die Stornogebühr fällt nicht an, wenn der Veranstalter den Rücktritt zu vertreten hat. Der Rücktritt bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform.

7.5

Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  • die Ausführung der Leistung zum vereinbarten Zeitpunkt unmöglich ist oder zu diesem Zeitpunkt nur eingeschränkt durchgeführt werden könnte, wie insb. aufgrund eines Wetterumschwungs, irreparabler Fahrzeugbeschädigungen; die Agentur wird in einzelnen Fällen dem Teilnehmer einen Ersatztermin innerhalb von 12 Monaten anbieten; in diesen Fällen beträgt die Rückerstattung der Teilnehmergebühr maximal 40 % der geleisteten Zahlung;

  • die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Teilnehmer/Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Frist von 8 Tagen weiter verzögert wird, oder der Teilnehmer/Kunde fortgesetzt trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen gegen wesentliche Verpflichtungen aus seiner Buchung, wie z. B. die Zahlung seiner Teilnahmegebühr, verstößt, oder der Teilnehmer/Kunde am Trainingstag fahruntauglich ist, z. B. durch Alkohol oder aus gesundheitlichen Gründen, oder sein körperlicher Zustand seine Teilnahme am Training nicht zulässt; in diesen Fällen erhält der Teilnehmer/Kunde keine Rückerstattung der Teilnehmergebühr bzw. ist die volle vereinbarte Teilnehmergebühr trotz Vertragsauflösung zu bezahlen.

7.6

Ein Rücktritt oder Abbruch durch den Teilnehmer, z. B. wegen Krankheit oder Unfall, begründet keinen Anspruch gegen die Agentur auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr und sonstiger Auslagen.

Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z. B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Konzepte, Negative, Fotos, Filme, Dias, Streckendesign und Übungsinhalte), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Sektionen und Abläufe im Eigentum der Agentur.

9.1

Gewährleistungsansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

9.2

Der Teilnehmer/Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls am gleichen Tag der Leistung durch die Agentur, nach Erkennen derselben schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als erbracht. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

9.3

Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Teilnehmer/Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch die Agentur zu. Die Agentur wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Teilnehmer/Kunde der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.

9.4

Die Agentur ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Die Agentur haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Teilnehmer/Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten.

9.5

Die Agentur behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt (Wetter, Sturm, Sicherheitsgründe, politische Unruhen oder Streiks) herbeigerufenen Umstände die Veranstaltung abzusagen oder auf einen anderen Termin umzulegen. Die Agentur ist nicht verpflichtet, dem Teilnehmer/Kunden irgendwelche Schadensersatzpflichten zu übernehmen, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgenommen.

9.6

Der Teilnehmer/Kunde nimmt auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil und trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm oder von ihm benutzten Fahrzeug verursachten Schäden.

9.7

Dem Teilnehmer/Kunden ist bekannt, dass im Zusammenhang mit dem gebuchten Training fahrdynamische Übungen mit erhöhtem Risiko verbunden sind. Die Agentur wird notwendige, angemessene und umfangreiche Sicherheitseinrichtungen für die Teilnehmer/Kunden bereitstellen.

9.8

Der Teilnehmer/Kunde muss der Agentur vor Beginn der Fahrveranstaltung einen Haftungsverzicht unterzeichnen.

10.1

Die Teilnahme an den Leistungen der Agentur erfolgt auf eigene Gefahr. Der Teilnehmer hat vor Veranstaltungsbeginn verpflichtend eine Haftungsverzichtserklärung zu unterzeichnen.

10.2

Die Agentur haftet auf Schadenersatz nur für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten sowie ohne Rücksicht auf den Grad des Verschuldens für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Der Ersatz von Mangelfolgeschäden sowie der Ersatz von Schäden Dritter ist ausgeschlossen. Der zwischen den Parteien abgeschlossene Vertrag enthält keine Schutzpflichten zugunsten Dritter.

10.3

Soweit die Agentur oder Erfüllungsgehilfen technische Auskünfte geben oder beratend tätig wer- den und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

10.4

Der Teilnehmer/Kunde haftet für von ihm verursachte Schäden an dem ihm übergebenen Fahrzeug mit einem Selbstbehalt bis zu 4.000 Euro. Bei anfallenden Schäden bis zu 4.000 Euro wird die Agentur durch ihre Mitarbeiter umgehend den Schaden begutachten und dem Teilnehmer/Kunden das Schadensbild und die Schadenhöhe übermitteln. Reifen-, Kupplungs-, Brems- und Antriebsschäden gelten im Rahmen der Motorsportnutzung nicht als normaler Verschleiß. Alle Preise sind Nettopreise und werden zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer gestellt. Die Rechnung wird durch Armin Schwarz Driving Experience ausgestellt.

10.5

Der Teilnehmer/Kunde haftet in voller Höhe für von ihm fahrlässig oder mutwillig herbeigeführte Schäden an Trainingsfahrzeugen sowie sonstigen Einrichtungen und Dingen der Agentur und an der Veranstaltung beteiligter Dritter. Technische Schäden gehen zu Lasten der Agentur, sofern dem Fahrer keine Fahrlässigkeit nachzuweisen ist.

10.6

Für Unternehmer gilt: Das Unternehmen als Auftraggeber stellt sicher, dass alle seine Teilnehmer über Risiken informiert werden und die erforderlichen Haftungsverzichtserklärungen gem. 10.1 dieser AGB unterzeichnen.

10.7

Für Unternehmer gilt: Der Ersatz von Folgeschäden, von bloßen Vermögensschäden, von Produktionsausfall, von entgangenem Gewinn und von Zinsverlusten ist jedenfalls ausgeschlossen.

10.8

Für Unternehmer gilt: Der Schadenersatz darf den Betrag nicht übersteigen, den die Agentur als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätte voraussehen können. Etwaige Haftungs- oder Regressansprüche einschließlich etwaiger Ansprüche aus Mangelfolgeschäden gegenüber der Agentur sind darüber hinaus betragsmäßig mit 50 % des im Rahmen des jeweiligen Auftrages mit der Agentur vereinbarten bzw. geleisteten Entgelts beschränkt und verjähren binnen sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der ersten Kenntnisnahme der Möglichkeit des Schadens und der Person des Ersatzpflichtigen.

10.9

Für Unternehmer gilt: Für den Fall, dass die hier vereinbarten Beschränkungen der Haftung gänzlich oder teilweise rechtsunwirksam sein sollten, ist die Haftung der Agentur jedenfalls nach Inhalt und Umfang in dem äußersten zulässigen Maß eingeschränkt.

11.1 Aufnahmen während der Veranstaltung

Die ASDE ist berechtigt, während der Veranstaltung Foto-, Video- und Tonaufnahmen anzufertigen, auf denen Teilnehmer, Fahrzeuge, Sponsorenlogos, Kennzeichen oder sonstige Inhalte erkennbar sein können, einschließlich Aufnahmen von Helm-Cams, Boxengassen, Fahrzeugen und sonstigem Veranstaltungsumfeld.

11.2 Nutzung der Aufnahmen

Diese Aufnahmen dürfen von der Armin Schwarz Driving Experience sowie ihren Partnern zu folgenden Zwecken verarbeitet, veröffentlicht und verbreitet werden:

  • Internet, Website und Social-Media-Kanäle (z. B. Facebook, Instagram, YouTube, TikTok)
  • Printmedien, Presse und Marketingmaterial
  • Film- und TV-Beiträge, z. B. N-TV
  • Werbung und Sponsoringmaßnahmen

11.3 Rechteübertragung und Freistellung

Mit der Teilnahme an der Veranstaltung räumt der Teilnehmer/der Auftraggeber der ASDE sowie ihren Partnern die zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechte an allen Aufnahmen ein, die im Rahmen der Veranstaltung entstehen, einschließlich der Weitergabe an Medienpartner.

Der Auftraggeber/Teilnehmer stellt die Armin Schwarz Driving Experience von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung, Veröffentlichung oder Weitergabe der Aufnahmen resultieren, insbesondere im Zusammenhang mit:

  • Persönlichkeitsrechten
  • Marken- oder Logo-Rechten
  • Musik- oder Lizenzrechten
  • Plattform- oder Social-Media-Terms

11.4 Einwilligung und Widerruf

Die Verarbeitung der Aufnahmen erfolgt auf Grundlage der freiwillig erteilten Einwilligung des Teilnehmers gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.

Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich oder per E-Mail an ASDE widerrufen werden:

Armin Schwarz Driving Experience
Schmitte 15
A-6633 Biberwier
E-Mail: [email protected]

Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung nicht berührt. In diesem Fall werden die Aufnahmen nicht weiter genutzt und ggf. von neuen Veröffentlichungen ausgeschlossen.

11.5 Verantwortung für Plattformen

Der Auftraggeber/Teilnehmer ist sich bewusst, dass die Nutzung von Aufnahmen auf Plattformen wie Facebook, Instagram, TikTok oder YouTube zusätzlichen Nutzungsrechten unterliegt.

Die Armin Schwarz Driving Experience haftet nicht für etwaige Ansprüche von Plattformbetreibern, soweit die Nutzung in Übereinstimmung mit dieser Klausel erfolgt.

12.1 Haftungsbeschränkung

Die Haftung der Armin Schwarz Driving Experience für sämtliche Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist, soweit gesetzlich zulässig, der Höhe nach mit 50 % des jeweiligen Netto-Auftragswertes begrenzt.

Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der ASDE beruhen.

12.2 Haftungsausschluss

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung der ASDE für folgende Schäden ausgeschlossen:

  • entgangener Gewinn
  • Produktionsausfall
  • Betriebsunterbrechung
  • mittelbare Schäden
  • Folgeschäden
  • reine Vermögensschäden
  • sonstige indirekte Schäden

12.3 Verjährung

Schadenersatzansprüche gegenüber der Armin Schwarz Driving Experience verjähren – soweit gesetzlich zulässig – binnen 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.

12.4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, sicherzustellen, dass sämtliche von ihm entsandten Teilnehmer vor Veranstaltungsbeginn

  • über die mit der Teilnahme verbundenen Risiken umfassend informiert werden und
  • alle von der Armin Schwarz Driving Experience vorgesehenen Haftungsverzichte und Teilnahmebedingungen rechtswirksam unterzeichnen.

12.5 Freistellung

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Armin Schwarz Driving Experience hinsichtlich sämtlicher Ansprüche Dritter schad- und klaglos zu halten, die aus dem Verhalten seiner Mitarbeiter, Beauftragten, Gäste oder sonstiger von ihm entsandter Teilnehmer resultieren, sofern diese Ansprüche nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der ASDE beruhen.

13.1 Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Armin Schwarz Driving Experience
Schmitte 15
6633 Biberwier
Tel.: 0049/0172-8107666
E-Mail: [email protected]

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefon oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

13.2 Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

13.3 Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

Oder alternativ an:

Armin Schwarz Driving Experience
Schmitte 15
6633 Biberwier
Tel.: 0049/0172-8107666
E-Mail: [email protected]

Widerrufsrecht

Hinweise zum Datenschutz finden Sie in unserer separaten Datenschutzerklärung welche nicht Vertragsbestandteil ist, sondern die Info-Pflichten der DSGVO erfüllt.

Für sämtliche Rechtsgeschäfte gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.

16.1

Erfüllungsort ist der Unternehmenssitz in 6633 Biberwier. Bei Durchführung der Veranstaltung geht die Gefahr auf den Teilnehmer über, sobald die Agentur den Teilnehmer am Flughafen übernommen hat.

16.2

Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Reutte. Ungeachtet dessen ist die Agentur berechtigt, dem Teilnehmer/ Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

16.3

Neben dem ordentlichen Rechtsweg besteht für Verbraucher auch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013. Einzelheiten dazu finden sich dort und unter der Internetadresse: http://ec.europa.eu/consumers/odr.

16.4

Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.